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Pflegehilfsmittel

Mit Hilfsmitteln und Telemedizin den Alltag leichter gestalten

Veröffentlicht am 11. August 2025

Die Zahl pflegebedürftiger Menschen steigt – ob altersbedingt, krankheits- oder unfallbedingt.
Pflegehilfsmittel unterstützen dabei, Selbstständigkeit und Lebensqualität zu erhalten und entlasten Angehörige sowie Fachkräfte.

Von klassischen Mobilitätshilfen bis zu Telemonitoring und Gesundheits-Apps: Analoge und digitale Lösungen, die den Alltag spürbar erleichtern.

Frau im Rollstuhl arbeitet selbstständig an einem Laptop in einem modernen Innenraum.

Pflegehilfsmittel – Überblick & Finanzierung

Pflegehilfsmittel sind Produkte oder technische Hilfen, die den Pflegealltag erleichtern, Sicherheit erhöhen und die Selbstständigkeit fördern. Sie umfassen klassische Alltagshilfen (z. B. Rollator, Duschstuhl, Hausnotruf) ebenso wie digitale Anwendungen. Je nach Zweck und Einsatzbereich werden Hilfsmittel entweder von der Pflegekasse oder der Krankenkasse finanziert. Entscheidend ist, ob der Schwerpunkt auf der Erleichterung der Pflege oder auf der medizinischen Versorgung liegt.

Die Tabelle zeigt, welche Hilfsmittel Pflege- oder Krankenkasse übernehmen – mit typischen Beispielen.

Hilfsmittel Zuständig Beispiele
Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI Pflegekasse Pflegebett, Lagerungshilfen, Betteinlagen, Duschstuhl, Toilettenstuhl, Hausnotrufgeräte, Pflegehandschuhe
Medizinische Hilfsmittel nach § 33 SGB V Krankenkasse Hörgeräte, Prothesen, Orthesen, CPAP-Geräte, Insulinpumpen
Hilfsmittel mit möglicher Doppelfinanzierung Pflegekasse oder Krankenkasse (abhängig vom Zweck) Rollstuhl, Badewannenlifter, Treppenlift
Verbrauchbare Pflegehilfsmittel Pflegekasse (monatliche Pauschale bis 40 €) Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz

Im folgenden Aufklappmenü finden Sie die wichtigsten Hilfsmittel in Kategorien.
Klicken Sie auf die blauen Balken, um die Inhalte aufzuklappen.

Rollator, Rollstuhl, Treppenlift
Mobilitätshilfen

Mehr draußen, weniger Sturzrisiko: Mobilitätshilfen geben Sicherheit und echte Teilhabe – im Haus und unterwegs.

Kurz & knackig
  • Ziel: Wege schaffen, Pausen ermöglichen, Stürze vermeiden.
  • Typen: Rollator (innen/außen), Rollstuhl, Treppenlift.
  • Gut zu wissen: Erst beantragen, dann kaufen – sonst bleiben Kosten oft an Ihnen hängen.
Kostenübernahme
  • Rollator/Rollstuhl: meist Hilfsmittel der Krankenkasse (§ 33 SGB V). Verordnung → Sanitätshaus → Genehmigung. Zuzahlung möglich, häufig Leihhilfsmittel.
  • Treppenlift: Wohnumfeld­verbesserung der Pflegekasse (§ 40 SGB XI). Vor Einbau mit Kostenvoranschlag beantragen.
In 3 Schritten
  1. Verordnung: Arzt begründet Bedarf (z. B. Sturzgefahr, kurze Gehstrecke).
  2. Sanitätshaus: Anprobe/Test, passendes Modell, Kostenvoranschlag.
  3. Genehmigung → Einweisung: Lieferung, richtige Höhe, Bremsen üben; ggf. kurze Gehschule/Physio.
Rollator – welches Modell passt?
  • Indoor: schmal, wendig für enge Türen.
  • Outdoor: größere Räder, stabiler Rahmen, Sitz mit Rückenband für Pausen.
  • Komfort & Sicherheit: leichtgängige Bremsen, Stockhalter, Korb/Netz, Reflektoren/Klingel, sicherer Faltmechanismus.
  • Ästhetik: Dezente, hochwertige Designs – gegen Eigenanteil oft wählbar.
Rollstuhl – kompakt
  • Varianten: Standard, Leichtgewicht, Aktiv, Elektro – je nach Kraft & Einsatz.
  • Anpassung: Sitzmaße, Rücken, Fußstützen; an Dekubitus denken (Druckentlastungskissen).
Treppenlift – in Kürze
  • Arten: Sitz-, Plattform-, Hublift.
  • Zuschuss: Pflegekasse (§ 40 SGB XI) vor Einbau beantragen; Treppe, Strom, Wartung prüfen.
Mythos vs. Fakt
  • „Rollatoren sind peinlich.“Fakt: Sie machen unabhängig, sehen heute wertig aus und verhindern Stürze.
  • „Das zahlt eh keiner.“Fakt: Viele Versorgungen sind Kassenleistungen; Sanitätshäuser helfen beim Antrag.

Tipp: Testen Sie Griffhöhe und Bremsen immer vor der Entscheidung. Sicherheit geht vor Optik – beides ist möglich.

Dusch-/Toilettenhilfen
Körperpflege

Selbstständig & sicher im Bad: Mit kleinen Umbauten und passenden Hilfsmitteln sinkt das Sturzrisiko und die Eigenständigkeit bleibt länger erhalten.

Kurz & knackig
  • Ziel: Aufstehen/Setzen erleichtern, Rutschgefahr senken, Bewegungen stabilisieren.
  • Typen: Toilettensitzerhöhung, Haltegriffe, Duschhocker/-stuhl, rutschhemmende Lösungen, bodengleiche Dusche.
  • Gut zu wissen: Erst genehmigen lassen, dann kaufen/umbauen.
Kostenübernahme
  • Hilfsmittel (Krankenkasse, § 33 SGB V): Toilettensitzerhöhung (mit/ohne Armlehnen), Toilettenrahmen, Duschhocker/-stuhl, mobiler Toilettenstuhl. Benötigt: ärztliche Verordnung; Abwicklung meist über das Sanitätshaus (oft als Leihhilfsmittel, Zuzahlung möglich).
  • Umbauten (Pflegekasse, § 40 SGB XI): Feste Haltegriffe, erhöhte WC-Keramik, bodengleiche Dusche, Türanpassungen, rutschhemmender Boden – als Wohnumfeldverbesserung vor Beginn mit Kostenvoranschlag beantragen.
Toilettensitzerhöhung – welche Variante passt?
  • Aufsatz zum Klemmen: schnell montiert, gut in Mietwohnungen.
  • Mit Armlehnen/Toilettenrahmen: mehr Halt beim Aufstehen, breitere Standfläche.
  • Ergonomie: Höhe so wählen, dass Hüfte und Knie beim Sitzen etwa auf gleicher Höhe sind und die Füße sicher aufstehen.
  • Komfort & Optik: Absenkautomatik, leicht zu reinigende Oberflächen, dezente Designs verfügbar.
Badumbau – kompakt
  • Haltegriffe: dort, wo Kraft gebraucht wird (senkrecht neben WC/Waschbecken, waagrecht in der Dusche). Fest verschrauben lassen.
  • Bodengleiche Dusche: Einstieg ohne Stufe; mit klappbarem Duschsitz kombinierbar.
  • Rutschhemmung & Licht: rutschhemmender Boden/Matten, gute Ausleuchtung, Nachtlicht.
  • Miete: In Mietwohnungen Zustimmung des Vermieters einholen; alternativ klemm- oder saugende Systeme wählen.
Sicherheit
  • Kabel/Teppiche entfernen, Seifenspender erreichbar, Handtücher nicht als „Griff“ nutzen.
  • Regelmäßig Schrauben/Griffe prüfen; Sitzhöhe und Standfestigkeit testen.

Tipp: Testen Sie die Sitzhöhe und Griffpositionen vorab – kleine Zentimeter machen im Alltag den Unterschied.

Spezialbesteck, Trinkhilfen
Essen und Trinken

Selbstständig essen & sicher trinken: Die richtigen Hilfen schützen vor Mangelernährung, Dehydrierung und Stürzen – und geben spürbar Autonomie zurück.

Für wen ist das gedacht?
  • Zittern/Schwäche der Hände: z. B. Parkinson, Tremor, Muskelschwäche, Rheuma/Arthrose.
  • Einseitige Lähmung/Koordinationsprobleme: z. B. nach Schlaganfall, MS.
  • Schluckstörungen (Dysphagie): z. B. nach neurologischen Erkrankungen.
  • Seh- oder kognitive Einschränkungen: z. B. Demenz, Kontrastprobleme.
  • Allgemeine Sturzgefährdung: unsicherer Stand bei Tisch, verschüttete Getränke, rutschende Teller.
Warum ist das wichtig?
  • Gesund bleiben: genug Kalorien, Eiweiß und Flüssigkeit – Grundlage für Heilung und Kraft.
  • Sicherheit: weniger Verschlucken, weniger verschüttete heiße Getränke, weniger Sturzrisiko beim Aufstehen.
  • Würde & Teilhabe: selbst (mit-)essen statt gefüttert zu werden.
Hilfen – schnell erklärt
  • Spezialbesteck: ergonomische/gewichtete Griffe, Winkelbesteck für Einhand-Nutzung.
  • Griffverstärker: Schaum-/Silikonaufsätze für vorhandenes Besteck.
  • Teller & Unterlagen: Tellerranderhöhung/„Platte mit Rand“, rutschfeste Matten.
  • Trinkhilfen: Becher mit Nasenausschnitt, Schnabel-/Auslaufschutzbecher, griffige Flaschen.
  • Einhandbretter: Brett mit Dornen/Leisten zum Fixieren von Brot/Obst.
  • Bei Demenz/Sehschwäche: kontrastreiche Teller/Becher, klare Tischordnung.
  • Bei Dysphagie: Konsistenzen anpassen, ggf. Andickungsmittel – Logopädie einbinden.
Kostenübernahme – kurz & ehrlich
  • Viele Ess- und Trinkhilfen gelten als Gebrauchsgegenstände und sind selbst zu zahlen.
  • Ausnahmen sind möglich bei klarer medizinischer Indikation und gelisteten Hilfsmitteln – Verordnung durch den Arzt, Prüfung durch die Krankenkasse (Abwicklung oft über das Sanitätshaus).
Sicher essen & trinken
  • Aufrechte Sitzposition, kleine Bissen/Schlucke, Pausen einplanen.
  • Heiße Getränke sicher hinstellen (rutschfeste Unterlage, Deckel).
  • Bei Schluckstörung: Logopädie-Empfehlungen befolgen (Konsistenz, Andicken, Techniken).
Ihre Anlaufstellen
  • Beratung/Training: Ergotherapie, Logopädie, Pflegeberatung/Pflegestützpunkt.
  • Versorgung/Test: Sanitätshaus; bei Indikation ärztliche Verordnung und Kassenprüfung.

Tipp: Kontraste wirken Wunder: dunkler Teller auf hellem Tisch (oder umgekehrt) – das erleichtert das Zielen mit Besteck.

Vorlagen, Pants, Bettschutz
Inkontinenz

Diskret & sicher: Inkontinenz ist häufig – und behandelbar. Ziel sind trockene Haut, Schutz vor Infektionen und Alltag ohne Angst vor Pannen. Wir sprechen bewusst von Schutzhosen / Pants (nicht „Windeln“).

Für wen ist das gedacht?
  • Harn- oder Stuhlinkontinenz unterschiedlicher Stärke (z. B. nach OP, Schlaganfall, Parkinson, Demenz).
  • Bewegungseinschränkungen oder nächtliche Episoden, bei denen Kleidung/Bett geschützt werden soll.
Arten & Passform
  • Offene Systeme: Vorlagen/Einlagen + Fixierhose. Gut bei leichter bis mittlerer Inkontinenz oder für Einhand-Handhabung.
  • Geschlossene Systeme: Schutzhosen/Pants (zum Hochziehen) oder Slips mit Klett/Klebestreifen – sicherer Rundumschutz, auch für nachts.
  • Größen & Sitz: S–XL (Herstellermaß), hüftnah anliegend, keine Falten. Es gibt Modelle für Frauen und Männer mit angepasster Saugzone.
  • Saugstärke: Tag-/Nachtvarianten; auf ml-Angaben/„Tropfen“ achten. Lieber passend wählen als „so groß wie möglich“.
  • Zusatz: Bettschutzeinlagen (einmalig oder waschbar) zum Schutz von Matratzen/Sitzflächen.
Hautgesundheit
  • Trocken halten: rechtzeitig wechseln; atmungsaktive Produkte wählen.
  • Pflege: pH-hautneutrale Reinigung, sparsame Schutzcreme im Risiko-Bereich, gründlich trocknen.
  • Warnzeichen: Rötung, Brennen, Geruch → Ärztin/Arzt oder Pflegefachkraft ansprechen.
Kostenübernahme – kurz & klar
  • Schutzhosen/Pants, Vorlagen & Einlagen: i. d. R. Hilfsmittel der Krankenkasse (§ 33 SGB V). Erforderlich: ärztliche Verordnung (Diagnose + Stärke/Bedarf). Versorgung meist über Vertragspartner der Kasse; Zuzahlung/Festbetrag möglich.
  • Bettschutzeinlagen (zum Verbrauch): häufig Leistung der Pflegekasse (§ 40 SGB XI) bei häuslicher Pflege und Pflegegrad. Antrag stellen, Genehmigung abwarten.
In 3 Schritten
  1. Abklärung: Hausärztin/Hausarzt, Urologie oder Gynäkologie – Ursache, Schweregrad, Verordnung.
  2. Probe & Auswahl: Musterpakete über Sanitätshaus/Homecare testen (Sitz, Hautgefühl, Alltagstauglichkeit).
  3. Versorgung: Genehmigung der Kasse → diskreter Versand/monatliche Pauschale; bei Pflegekasse: Antrag auf Verbrauchshilfsmittel.
Tipps für den Alltag
  • Diskret & würdevoll: moderne Pants sehen aus wie Unterwäsche, sind geräuscharm und sicher.
  • Beweglich bleiben: für draußen ggf. Ersatz-Pants und verschließbaren Beutel einplanen.
  • Beratung nutzen: Kontinenz-/Pflegestützpunkte, Sanitätshaus, Ärzteteam – gemeinsam findet sich die passende Lösung.
Matratzen und Kissen
Lagerung

Druck raus, Haut schützen, besser liegen & sitzen: Moderne Lagerungssysteme beugen Dekubitus vor, lindern Schmerzen und erhöhen den Komfort – im Bett und im Rollstuhl/Sessel.

Für wen?

  • Erhöhtes Dekubitusrisiko: eingeschränkte Beweglichkeit, Lähmungen, Untergewicht, Diabetes, Gefäßerkrankungen, hohes Alter.
  • Bestehende Druckstellen oder Schmerzen beim Liegen/Sitzen.
  • Pflegende Angehörige, die Umlagerungen sicherer und schonender gestalten möchten.
Warum ist das wichtig?
  • Hautschutz: weniger Druck, Reibung, Scherkräfte.
  • Schmerz und Schlaf: bessere Nachtruhe und Alltagstoleranz.
  • Mobilisation: Lagerungen, die gehalten werden können, erleichtern Pflege und Aktivierung.
Antidekubitus-Matratzen (Bett)
  • Schaum/Visco (statisch): mehrzoniger Kaltschaum oder viskoelastisch („Memory“). Leise, wartungsarm; Wärme­stau möglich. Umlagerung bleibt nötig.
  • Gel-/Hybrid-Schaum: gute Druckverteilung, etwas kühleres Mikroklima. Qualität/Traglast prüfen.
  • Wechseldruck (elektronisch): Luftkammern wechseln zyklisch den Druck. Sehr entlastend bei hohem Risiko/bestehenden Wunden; Pumpe (Geräusch/Vibration), Strombedarf, regelmäßige Kontrolle.
  • Low-Air-Loss: Luftstrom reduziert Feuchte/Wärme. Gut bei Schwitzen/Inkontinenz; Strombedarf/Wartung beachten.
  • High-End (air-fluidized): maximal entlastend, v. a. Klinik; daheim selten.
Sitzkissen (Rollstuhl & Sessel)

Ziel: Druck entlasten, Scherkräfte reduzieren, aufrecht und stabil sitzen, Haut schützen.

  • Schaum/Visco: leicht, ruhig, wartungsarm; kann „durchsitzen“ → regelmäßig prüfen.
  • Gel/Fluid: sehr gute Druckableitung, kühleres Mikroklima; höheres Gewicht.
  • Luft (Zell-/Wechseldruckkissen): stark anpassungsfähig; Luftdruck regelmäßig kontrollieren.
  • Hybrid & Kontur: Kombinationen für Entlastung und Führung (Beckenstabilität, Abduktionskeil).
  • Auswahlkriterien: Risiko/Hautbefund, Sitzmaße (Breite ≈ Beckenbreite + ca. 2 cm; Tiefe: 1–2 Finger vor der Kniekehle), Kantenstabilität (Aufstehen), Kissenhöhe (Sitzhöhe/Greifring), Bezug (abwaschbar, atmungsaktiv, bei Inkontinenz geeignet), Handling/Wartung.
  • Wichtig: Bitte keine Ringkissen – sie erzeugen Randdruck.
Positionierung & Lagerung
  • Bevorzugte Bettlagerungen: 30°-Seitenlage oder leicht gekippte Rückenlage zur Druckentlastung; 90°-Seitenlage und Ringkissen vermeiden.
  • Fersenfreilagerung: Fersen vollständig druckfrei (Schoner/Boots oder Rolle unter Unterschenkel).
  • Knierolle/Abduktionskissen: entlastet Knie/Hüfte in Seitenlage, stabilisiert Becken.
  • Intervalle: individuell (oft 2–4 Stunden); bei aktiven Luftsystemen ggf. länger – Hautkontrollen bleiben Pflicht.
Kostenübernahme – kurz & klar
  • Matratzen & Sitzkissen: je nach Indikation als Hilfsmittel der Krankenkasse (§ 33 SGB V) verordnungsfähig; Versorgung meist über Sanitätshaus/Vertragspartner (Zuzahlung/Festbetrag möglich).
  • Wohnumfeld & Positionierungshilfen: teils über Pflegekasse (§ 40 SGB XI) als wohnumfeldverbessernde Maßnahme; vorher genehmigen lassen.
Vorgehen
  1. Risiko & Bedarf einschätzen: Hautbefund, Schmerz, Mikroklima, Mobilität (ggf. Skala wie Braden).
  2. Erproben: Probeschlafen/Probesitzen über Sanitätshaus/Homecare; Traglast, Kantenstabilität, Geräusch prüfen.
  3. Antrag & Einweisung: Verordnung/Kostenvoranschlag → Genehmigung abwarten → Lieferung, Einweisung in Lagerungen, Pumpeneinstellungen und Hautkontrollen.

Tipp: Kopfteil nur so hoch wie nötig (Scherkräfte!), Laken glatt ziehen, Inkontinenzversorgung trocken halten – das schützt die Haut zusätzlich.

Lifter & Hebehilfen:
Transfer

Sicher heben statt schwer tragen: Lifter und Hebehilfen schützen Rücken, ermöglichen würdige Transfers und machen Pflege alltagstauglich – zu Hause und im ambulanten Einsatz.

Für wen?
  • Transferbedarf bei Schwäche, Lähmungen, Sturzgefahr, Adipositas oder nach Operationen.
  • Pflegende Angehörige & ambulante Dienste, die körperliche Belastung reduzieren und sicher arbeiten müssen.

Arten – kurz & verständlich

  • Transferhilfen ohne Motor: Rutschbrett, Gleitmatte, Dreh-/Stehscheibe – für kurze, geführte Umsetzaktionen.
  • Aufsteh- & Stützsysteme: Aufrichthilfen, Haltegurte, Toiletten-/Dusch-Umsetzhilfen.
  • Mobile Patientenlifter (elektrisch/manuell): vom Bett in den Rollstuhl/Toilettenstuhl; mit passenden Hebeschlingen (Größe/Modell beachten).
  • Steh-/Gehtrainer: aktivierende Systeme mit Standunterstützung, z. B. für Therapie/Übungen.
  • Deckenlifter/Schienensysteme: platzsparend, sehr sicher – fest installiert für wiederkehrende Transfers.
Warum das wichtig ist
  • Sturz- & Rückenprävention: keine manuellen Vollhebungen; Technik übernimmt das Gewicht.
  • Würde & Selbstbestimmung: ruhige, schmerzärmere Transfers, planbarer Alltag.
  • Mehr Teilhabe: Toilettengänge/Bad wieder machbar, Pflege zu Hause länger möglich.
Arbeitsschutz – was gilt?
  • ArbSchG & Gefährdungsbeurteilung: Risiken erfassen, Hilfsmittel bereitstellen, Unterweisung dokumentieren.
  • Lastenhandhabungsverordnung: manuelles Heben vermeiden – technische Hilfen nutzen, Wege/Boden frei halten.
  • DGUV/BGW-Empfehlungen: rückengerechtes Patienten­handling, Notstopp kennen, nie allein riskante Transfers durchführen.
  • Ambulanter Dienst: Dienstgeber stellt Hilfsmittel/Schulungen; Mitarbeitende melden Hindernisse (enge Türen, Teppiche) – Anpassung gehört in die Touren-/Pflegeplanung.
  • Angehörige: kostenlose Pflegekurse und individuelle Anleitung (z. B. über Pflegekasse/Pflegestützpunkt) nutzen.
Hebeschlingen & Sicherheit
  • Passform: Größe nach Körpermaß/Belastbarkeit; Frauen-/Männerform und Spezialschlingen (Toilette, Amputation) beachten.
  • Check vor jedem Transfer: Gurtführung korrekt, Clip/Haken verriegelt, Bremsen gesetzt, Notstopp bekannt.
  • Umgebung: ausreichend Stellfläche, Türbreiten prüfen, Teppiche/Kabel entfernen; Akku laden, Pumpe/Mechanik warten.
Kostenübernahme – kurz & klar
  • Mobile Patientenlifter & Hebeschlingen: häufig Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenkasse (§ 33 SGB V) – ärztliche Verordnung, Versorgung über Sanitätshaus/Vertragspartner (Zuzahlung/Festbetrag möglich).
  • Deckenlifter/bauliche Anpassungen: oft Wohnumfeldverbesserung der Pflegekasse (§ 40 SGB XI)vor Montage mit Kostenvoranschlag beantragen.
In 4 Schritten
  1. Bedarf klären: Ärztliche/pflegerische Einschätzung (Sturzrisiko, Kraftgrad, Transfersituation).
  2. Erproben & auswählen: Sanitätshaus/Physio testen; Traglast, Fahrgestellbreite, Schlingen-Typ prüfen.
  3. Antrag stellen: Verordnung + Kostenvoranschlag an Kasse; Genehmigung abwarten.
  4. Einweisung & Routine: Nutzer/Angehörige/ambulanter Dienst werden unterwiesen; Checkliste am Gerät, Haut- und Komfortkontrolle dokumentieren.

Tipp: „So viel Technik wie nötig, so wenig Heben wie möglich.“ Ein gutes Hilfsmittel ist das, das jeden Tag sicher benutzt wird.

Kommunikation & Hausnotruf:
Endgeräte, Hilfe auf Knopfdruck

Wenn man stürzt und das Telefon nicht erreicht: Ein Hausnotruf sendet Hilfe auf Knopfdruck – Tag und Nacht. Kommunikationshilfen sorgen zusätzlich dafür, dass Sie erreichbar bleiben und sich verständigen können.

Wie funktioniert ein Hausnotruf?
  • Sender am Handgelenk/als Anhänger: großer Notfallknopf, wasserfest (auch unter der Dusche).
  • Basisgerät oder Mobilgerät: baut die Verbindung auf – entweder über die Telefonleitung/WLAN oder mit eigener SIM (mobil).
  • Sprechverbindung: Sie sprechen freihändig über das Gerät mit der Notrufzentrale.
  • Hilfe organisieren: Zentrale ruft zuerst Ihre Kontaktpersonen (Angehörige/ambulante Pflege) an – wenn nötig Rettungsdienst/Schlüsselservice.
  • Optional: automatische Sturzerkennung, GPS-Ortung (für unterwegs), Rauch-/Türkontakte (Rauchmelder: löst bei Rauch automatisch Notruf aus, Tür-/Fensterkontakt: meldet Öffnen/Schließen; nützlich für Sicherheits- und Aktivitätsmeldungen).
Welche Varianten gibt es?
  • Hausnotruf „zu Hause“: Reichweite in der Wohnung/um das Haus herum.
  • Mobil-Notruf (unterwegs): kleines Gerät mit SIM/GPS – funktioniert überall mit Netz.
  • Smarthome-Notruf: Zusatzsensoren (Rauch/Bewegung/Tür) melden Auffälligkeiten automatisch.
Wer wird informiert?
  • Ihre Liste: Angehörige, Nachbarn, ambulanter Pflegedienst.
  • Notrufzentrale: 24/7 besetzt; entscheidet je nach Situation, ob Rettungsdienst geschickt wird.
Kostenübernahme – kurz & klar
  • Hausnotruf: in vielen Fällen Leistung der Pflegekasse nach § 40 SGB XI (Grundpaket mit Anschaltung/Monatsgebühr). Voraussetzung u. a.: Sie leben überwiegend allein oder sind oft ohne anwesende Hilfe. Vor Vertragsabschluss genehmigen lassen.
  • Zusatzfunktionen (z. B. Sturzerkennung/GPS) können Eigenanteile verursachen.
Kommunikationshilfen – besser erreichbar bleiben
  • Barrierefreie Telefone/Smartphones: große Tasten, lauter Klingelton, Vibrationsalarm, Notruftaste.
  • Videotelefonie: Angehörige, Telepflege oder ärztliche Videokonsultation – Bild hilft beim Verständnis.
  • Hör-/Sehhilfen: Lichtblitzklingel, Verstärker, Untertitel-/Sprachassistent-Funktionen.
  • Sprachcomputer/AAC: bei Sprachverlust oder -behinderung verständigen.
In 3 Schritten
  1. Bedarf klären: Wer ist erreichbar? Zuhause oder auch unterwegs abgesichert?
  2. Anbieter & Paket wählen: Testknopf vorführen lassen; Sturzerkennung/GPS nur, wenn sinnvoll.
  3. Antrag stellen: Pflegekasse (Hausnotruf) genehmigen lassen → Installation → Probealarm durchführen.

Tipps: Wöchentlich einen Testalarm auslösen; Schlüssel in einer gesicherten Schlüsselbox hinterlegen; ICE-Kontakte im Handy speichern.

Gesundheits-Apps & Monitoring-Plattformen – digitale Pflegehilfsmittel im Alltag

Hand hält Smartphone mit Herzfrequenz-Überwachungs-App, zwei Personen sitzen am Tisch mit Tablet und Medikamentenbox

Apps ergänzen klassische Pflegehilfsmittel: Sie helfen beim Organisieren, Dokumentieren und Kommunizieren – zu Hause und unterwegs. So bleiben Pflegebedürftige selbstständiger, und Angehörige wie Fachpersonen behalten den Überblick.

  • Medikamentenmanagement: Erinnerungen, Einnahme protokollieren, Wechselwirkungen im Blick.
  • Vitalwerte erfassen & teilen: z. B. Blutdruck, Blutzucker, Herzfrequenz – sicher an Behandler übermitteln.
  • Direkter Kontakt: Nachrichten/Video mit Arztpraxis, Pflege oder Therapie; Infos und Anleitungen abrufen.
  • Symptom-Tagebuch: Verläufe dokumentieren, Warnzeichen erkennen, Termine besser vorbereiten.
  • Notfallfunktionen: SOS/ Kontaktbenachrichtigung, ggf. Sturzerkennung oder Standortfreigabe.

Gut zu wissen: Digitale Angebote – von Gesundheits-Apps bis Telemedizin/Hausnotruf – werden nur mit Ihrer informierten Einwilligung und datenschutzkonform genutzt. Die Kostenübernahme variiert (z. B. gelistete DiGA oder Telemonitoring-Programme); klären Sie dies vorab mit Praxis bzw. Kasse.

Pflegehilfsmittel geben Sicherheit, erhalten Selbstständigkeit und entlasten Angehörige – vom Rollator und Badumbau über Lagerungs- und Sitzkissen bis zu Lifter-Systemen, Kommunikationshilfen und Hausnotruf. Die passende Lösung ist immer individuell: Lassen Sie sich beraten, probieren Sie aus und bestellen oder bauen Sie erst nach einer Genehmigung.

Praktischer Ablauf zur Beschaffung von Pflegehilfsmitteln

  1. Bedarf klären: Eine ärztliche oder pflegerische Fachkraft prüft, welches Hilfsmittel benötigt wird. Dabei werden individuelle Faktoren berücksichtigt, z. B. Sturzrisiko, Einschränkungen der Mobilität, Hautzustand oder besondere Anforderungen im Alltag.
  2. Verordnung und Angebot einholen: Von Ihrem Hausarzt oder Facharzt eine Verordnung ausstellen lassen. Ein Sanitätshaus oder ein spezialisierter Fachbetrieb erstellt daraufhin ein passendes Angebot bzw. einen Kostenvoranschlag, der auf Ihre Situation zugeschnitten ist.
  3. Antrag bei der zuständigen Kasse stellen: Verordnung und Kostenvoranschlag bei der zuständigen Stelle einreichen:

    • Krankenkasse (nach § 33 SGB V) für medizinische Hilfsmittel
    • Pflegekasse (nach § 40 SGB XI) für Pflegehilfsmittel

    Warten Sie die Genehmigung ab, bevor Sie das Hilfsmittel in Anspruch nehmen.

  4. Lieferung, Einweisung und Anpassung: Nach der Genehmigung erfolgt die Lieferung oder der Einbau des Hilfsmittels. Ein Mitarbeiter des Sanitätshauses oder Fachbetriebs weist Sie in die Nutzung ein. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um offene Fragen zu klären. Bei Bedarf können anschließend Anpassungen oder Korrekturen vereinbart werden, um die bestmögliche Nutzung sicherzustellen.

Telemedizin als digitaler Bestandteil der Pflegehilfsmittel

Telemedizin ist heute ein digitaler Bestandteil von Pflegehilfsmitteln: Sie verbindet Patientinnen/Patienten, Pflegende und Ärztinnen/Ärzte per Video, App und vernetzten Geräten. Vieles ist bereits Regelversorgung, anderes hängt von Kasse, Region und Vertrag ab – und wird laufend ausgebaut.

Telemedizin ergänzt klassische Pflegehilfsmittel durch ortsunabhängige Versorgung und schnellen Zugang zu Expertise. Sie verkürzt Wege, verbessert die Koordination und unterstützt besonders bei chronischen Verläufen.

Junge Pflegefachkraft in blauer Kasack sitzt lächelnd vor einem Laptop, auf dem ein Videoanruf mit einer weiteren medizinischen Fachkraft zu sehen ist.

Kontinuierliche Erfassung relevanter Gesundheitswerte und strukturierte Fernkontakte unterstützen v. a. chronisch Erkrankte und reduzieren unnötige Wege.

Telemedizin verknüpft Pflege, Medizin und Angehörige: Werte werden zu Hause erhoben, Anliegen per Video geklärt und Verordnungen digital übermittelt. Verfügbarkeit und Kostenübernahme unterscheiden sich je nach Leistung und Kostenträger (bitte vorab mit Praxis bzw. Kasse klären).

Übersicht zu Telemedizin mit neun Bereichen: Telekonsultation, Telemonitoring, Telekonsil, Telediagnostik, Teleradiologie, Teleintensivmedizin, Teletherapie, E-Verordnungen & E-Rezepte, Telepflege

Neun Bausteine der Telemedizin

Telekonsultation

Videoberatung am Laptop zwischen Patientin und Beraterin in heller Umgebung

Sie sprechen bequem per Video mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Die Videoberatung ermöglicht fachlichen Austausch in Echtzeit – ortsunabhängig, strukturiert und datenschutzkonform. Befunde werden erklärt, Fragen geklärt und die nächsten Schritte vereinbart – ohne Anfahrt und mit kurzer Wartezeit.

Telemonitoring

Sie messen zu Hause z. B. Blutdruck, EKG oder Blutzucker. Das Behandlungsteam behält die Werte im Blick und meldet sich, wenn etwas auffällt – so können Therapien schneller angepasst werden.

Telekonsil

Ihr Behandlungsteam holt bei Bedarf rasch eine digitale Zweitmeinung ein. So fließt Spezialwissen in Ihre Versorgung ein, auch wenn die Expertin oder der Experte nicht vor Ort ist.

Telediagnostik

Manche Untersuchungen lassen sich sicher aus der Ferne beurteilen, etwa EKG, Spirometrie oder Wundfotos. Ergebnisse werden dokumentiert und in die weitere Behandlung eingebunden.

Teleradiologie

Röntgen-, CT- oder MRT-Bilder reisen digital – Sie müssen es nicht. Radiologinnen und Radiologen befunden standortübergreifend, damit Entscheidungen schneller fallen können.

Teleintensivmedizin

Spezialisierte Teams unterstützen Intensivstationen via Audio/Video und Dateneinblick. Das verbessert Überwachung und Therapieentscheidungen und ergänzt die Versorgung am Bett.

Teletherapie

Physio-, Ergo-, Logo- oder Psychotherapie kann per Video begleitet werden. Übungen werden angeleitet, korrigiert und dokumentiert; Präsenztermine bleiben dort sinnvoll, wo Berührung nötig ist.

E-Verordnungen & E-Rezepte

Verordnungen und Rezepte werden digital erstellt und sicher übermittelt – an die Apotheke oder den Versorger. Das spart Wege und Papier; die Einlösung klappt zum Beispiel per App oder elektronischer Gesundheitskarte.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Sicherer, berechtigungsbasierter Zugriff auf Gesundheitsdaten verbessert Übergaben, Medikation und die Koordination zwischen allen Beteiligten. Die ePA ergänzt Telemedizin, weil Befunde und Verordnungen strukturiert geteilt und wiedergefunden werden.

Telepflege & Videokommunikation

Pflegefachpersonen beraten per Video oder Chat zu Wunden, Medikation, Hilfsmitteln und Alltagsfragen, führen bei Bedarf strukturierte Assessments durch und binden Angehörige aktiv ein. Der rechtliche Rahmen entwickelt sich weiter; regionale Modelle und Trägerlösungen bestehen bereits.


Pflegehilfsmittel – analog wie digital – stärken Selbstständigkeit, Sicherheit und Lebensqualität. Ob Rollator, Badumbau, Lagerungs- und Sitzkissen, Lifter oder Telemedizin mit Apps, Videokontakt und Hausnotruf: Entscheidend ist die bedarfsgerechte Kombination, das Erproben der passenden Lösung und die Klärung der Finanzierung mit Kranken- bzw. Pflegekasse. So werden Wege kürzer, Stürze seltener und die Versorgung zu Hause planbarer – für Pflegebedürftige und Angehörige.

Bei digitalen Angeboten gelten Datenschutz & Ethik: nur mit informierter Einwilligung, so datenarm wie möglich, mit klarer Zweckbindung und transparenten Prozessen. Zugriffe erhalten ausschließlich berechtigte Personen; Einstellungen lassen sich jederzeit widerrufen oder anpassen. Ziel ist ein spürbarer Mehrwert – ohne Verlust von Selbstbestimmung oder Vertraulichkeit. Wenn Sie Unterstützung bei Auswahl, Antrag oder Einrichtung wünschen, begleiten wir Sie gern.


Verwendete Quellen & weiterführende Informationen

  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (2025). Pflegehilfsmittel. Stand: 24. Februar 2025. Quelle aufrufen
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG). (2025). Elektronische Patientenakte (ePA). Stand: 17. Juli 2025. Quelle aufrufen
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG). (2025). Telemedizin. Stand: 7. Juli 2025. Quelle aufrufen
  • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). (o. D.). Altersgerecht umbauen. Quelle aufrufen
  • Evers-Wölk, M.; Oertel, B.; Sonk, M. (2018). Gesundheits-Apps. Innovationsanalyse. Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB).
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